Kanton Bern:
Bei den kantonalen Wahlen im Frühling gilt erstmals die Transparenzpflicht, die im November 2024 beschlossen wurde.
Dies teilt die Staatskanzlei mit. Das bedeutet, dass Parteien und Kandidierende die Einnahmen und Zuwendungen für
ihre Kampagnen offenlegen müssen, sofern sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Für kantonale Volksabstimmungen
gelten die Offenlegungspflichten zur Kampagnenfinanzierung ab Juni 2026. Für die Richtigkeit der Angaben seien die
Parteien und Kandidierenden verantwortlich, heisst es in der Mitteilung. Parteien und Kandidierende können ab sofort
über www.be.ch/polfin die Einnahmen und Zuwendungen digital erfassen. Die Daten können von der Öffentlichkeit
eingesehen werden.