Grosshöchstetten: Das Projekt für die Dreifachsporthalle wird ohne Totalunternehmung weiterverfolgt. Gleichzeitig legt die Gemeinde Anpassungen der Zo-nenvorschriften öffentlich auf.
Im vergangenen November hatte der Gemeinderat Grosshöchstetten den Zuschlag an die beauftragte Totalunternehmung zurückgezogen, nachdem diese den Bau nicht zum vereinbarten Preis erstellen konnte (die «Wochen-Zeitung» berichtete.) Nun teilt die Gemeinde mit, dass das Siegerprojekt ohne die Totalunternehmung weiterverfolgt werden soll. Zu diesem Zweck wurde eine nichtständige Kommission eingesetzt. Die Leitung übernimmt Alt-Gemeinderat Magnus Furrer. In einem ersten Schritt soll ein Fachbüro die Kosten des Siegerprojekts neu berechnen. «Das Ziel bleibt weiterhin, den Stimmberechtigten einen Baukredit zur Abstimmung zu unterbreiten», hält die Gemeinde in der Mitteilung fest. «So weit wird es frühestens im Juni 2026 sein», präzisiert Gemeindepräsident Raymond Beutler auf Anfrage.
Anpassungen der Zonenvorschriften
Bevor der Neubau realisiert werden kann, müssen aber auch noch die Zonenvorschriften der ZöN 4 angepasst werden. Die aktuell gültigen baurechtlichen Vorschriften lassen keinen Neubau in der geplanten Grössenordnung zu - unter anderem wird neu eine Fassadenhöhe bis elf Meter ermöglicht. Zudem ist eine Erweiterung der Zweckbestimmung vorgesehen, wie aus dem Bericht hervorgeht. Heute sind nur Nutzungen im Zusammenhang mit Sport möglich. Neu werden die Bestimmungen für schulische Zwecke und die Mehrzweckhalle geöffnet. Zwar wurden die Änderungen bereits im Rahmen der ordentlichen Ortsplanungsrevision vorgenommen, doch ist unklar, wann diese genehmigt wird. Deshalb führt der Gemeinderat eine separate Teilrevision durch. Die entsprechenden Planunterlagen liegen derzeit öffentlich auf. Der Gemeinderat wolle nicht riskieren, dass die Bevölkerung den Baukredit für die Dreifachsporthalle allenfalls genehmigen würde, man aber aufgrund der geltenden Bauvorschriften nicht mit dem Bau beginnen könnte. «Voraussichtlich sollen die Zonenanpassungen gemeinsam mit dem Baukredit der Bevölkerung zur Genehmigung vorgelegt werden», sagt Raymond Beutler.