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Grösserer Spielraum für Landwirtschaft

Kanton Luzern:

Mit den neuen Bestimmungen aus dem nationalen Raumplanungsgesetz erhält die Landwirtschaft einen grösseren Spielraum bei Bauvorhaben. Dies erfordere Anpassungen bei deren Beurteilung im Baubewilligungsverfahren, schreibt das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern in einer Mitteilung. Das Department hat eine Taskforce zur Entwicklung einer verbindlichen Vollzugsrichtlinie eingesetzt, mit dem Ziel, mit einer angepassten kantonalen Praxis den neuen Ermessensspielraum zu nutzen.

Als bedeutender Agrarkanton stehe Luzern vor der Herausforderung, die Bedürfnisse der Landwirtschaft zu erfüllen und gleichzeitig die Umwelt zu schützen, steht in der Mitteilung. Insbesondere im Rahmen von Baubewilligungsverfahren ausserhalb der Bauzone seien die Vorgaben und Interessen aus beiden Perspektiven zu berücksichtigen.

02.04.2026 :: pd