Kanton Bern:
Eine Motion fordert, dass Menschen mit umfassender Beistandschaft ihr Stimm- und Wahlrecht uneingeschränkt ausüben
können. Der Regierungsrat unterstütze das Anliegen der Inklusion, halte Stimmrechtsausschlüsse jedoch nicht
grundsätzlich für unzulässig, hält dieser fest. Der Regierungsrat erachtet es als wichtig, die Regelungen auf
eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene einheitlich zu gestalten. Da die Kommission des Nationalrates eine
Aufhebung der Ausschlüsse auf Bundesebene prüft, möchte der Regierungsrat die weiteren Entwicklungen abwarten.
«Liegt eine Bundesvorlage vor, wird die Staatskanzlei beauftragt, die nötigen Anpassungen für die kantonale und
kommunale Ebene zu erarbeiten», so der Regierungsrat.