Kanton Luzern:
Der Kantonsrat hat am 3. Dezember den Planungsbericht «Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts» mit elf
Bemerkungen ergänzt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit hat der Kanton Luzern eine Grundlage zur
Bewilligungspraxis für Tempo-30-Gesuche von Gemeinden auf Kantonsstrassen. Der Regierungsrat werde nun eine
Vernehmlassungsvorlage für die notwendige Anpassung der Strassenverkehrsverordnung erarbeiten, schreibt die
Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (VIF) in einer Mitteilung. Die Vernehmlassung sei im Frühling 2025
vorgesehen. Hängige Gesuche für Tempo-30-Abschnitte würden mit den neuen Rahmenbedingungen überprüft und beurteilt.
Aktuell seien noch mehrere Gesuche hängig. «Deren Behandlung wird einige Wochen in Anspruch nehmen, zumal es nun
alle Kriterien angemessen zu berücksichtigen gilt», hält die Dienststelle VIF fest. Insbesondere würden die
Auswirkungen auf den Wirtschaftsverkehr abgeklärt und ebenso, ob temporäre Geschwindigkeitsreduktionen möglich
seien. Neue Gesuche von Gemeinden würden ebenfalls anhand sämtlicher Kriterien aus dem ergänzten Planungsbericht
beurteilt. Es soll zudem ein Merkblatt für die Gemeinden erarbeitet werden, damit diese die Voraussetzungen und die
Beurteilungskriterien für Tempo-30-Gesuche auf Kantonsstrassen kennen.