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Grundlage für Tempo-30-Gesuche

Kanton Luzern:

Der Kantonsrat hat am 3. Dezember den Planungsbericht «Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts» mit elf Bemerkungen ergänzt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit hat der Kanton Luzern eine Grundlage zur Bewilligungspraxis für Tempo-30-Gesuche von Gemeinden auf Kantonsstrassen. Der Regierungsrat werde nun eine Vernehmlassungsvorlage für die notwendige Anpassung der Strassenverkehrsverordnung erarbeiten, schreibt die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (VIF) in einer Mitteilung. Die Vernehmlassung sei im Frühling 2025 vorgesehen. Hängige Gesuche für Tempo-30-Abschnitte würden mit den neuen Rahmenbedingungen überprüft und beurteilt. Aktuell seien noch mehrere Gesuche hängig. «Deren Behandlung wird einige Wochen in Anspruch nehmen, zumal es nun alle Kriterien angemessen zu berücksichtigen gilt», hält die Dienststelle VIF fest. Insbesondere würden die Auswirkungen auf den Wirtschaftsverkehr abgeklärt und ebenso, ob tem­poräre Geschwindigkeitsreduktionen möglich seien. Neue Gesuche von Gemeinden würden ebenfalls anhand sämtlicher Kriterien aus dem ergänzten Planungsbericht beurteilt. Es soll zudem ein Merkblatt für die Gemeinden erarbeitet werden, damit diese die Voraussetzungen und die Beurteilungskriterien für Tempo-30-Gesuche auf Kantonsstrassen kennen.

19.12.2024 :: pd