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Alkoholtestkäufe

37 Prozent der Betriebe verstiessen im Jahr 2024 beim Verkauf von Alkohol gegen die Jugendschutzbestimmungen, wie die Luzerner Polizei mitteilt. Ingesamt wurden 70 Alkoholtestkäufe bei Verkaufsgeschäften, Restaurationsbetrieben und Lieferdiensten durchgeführt. Das Resultat zeigt, dass dabei 26 Betriebe alkoholische Getränke an unter 16-jährige Jugendliche verkauften. 67 Prozent der Lieferdienste, 42 Prozent der Restaurationsbetriebe und 24 Prozent der Verkaufsgeschäfte hielten dabei die Jugendschutzbestimmungen nicht ein. Die Betriebe, die bei einer erneuten Kontrolle wieder gegen die geltenden Bestimmungen verstiessen, erhielten kostenpflichtige Verwarnungen. Bei zwei Gross­anlässen verkauften 35 Prozent der öffentlichen Verkaufsstellen Alkohol an Jugendliche. Neu gelten mit einer Anpassung des Lebensmittelgesetzes schweizweit einheitliche Regelungen für die Durchführung von Alkoholtestkäufen. Der Schutz von Jugendlichen vor Al­kohol- und Tabakkonsum bleibe ein zentrales Anliegen – strikte Kontrollen seien essenziell, um Verstös­se zu minimieren und die Sicherheit junger Menschen zu gewährleisten.

19.12.2024 :: pd