Kanton Luzern:
Die Staatspolitische Kommission hat die Revision des Stimmrechtsgesetzes vorberaten. Vorgesehen sind Vereinfachungen
bei den Wahl- und Abstimmungsunterlagen. So sollen die Stimmberechtigten bei Mehrheitswahlen anstelle eines
Listenhefts nur noch einen einzigen Wahlzettel erhalten. Bei den Abstimmungen soll der Umfang der postalisch
zugestellten Unterlagen reduziert werden können. Die Kommission unterstützt die
vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen einstimmig, wie sie mitteilt. Sie erachte die Vorlage als wichtigen Schritt
hin zu einem zeitgemässen, transparenten und an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientierten
Wahlverfahren. Eine
Minderheit der Kommission wollte die politische Teilhabe zusätzlich fördern, beispielsweise durch eine
gesetzliche Verankerung der Barrierefreiheit von Abstimmungs- und Wahlunterlagen. Für Diskussionen hat auch die
Frage gesorgt, ob nicht stimmberechtigte Personen an Gemeindeversammlungen ein Rederecht erhalten sollen, wenn
sie von einem Traktandum besonders betroffen sind. Die erste Beratung des
Revisionsentwurfs im Kantonsrat ist für die Mai-Session geplant, wie die Kommission schreibt.