Kanton Luzern:
Im Juli 2025 wurden die Eckwerte zur Umsetzung der Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität im Kanton Luzern
verabschiedet. Verordnung und Reglement wurden nun entsprechend angepasst und vom Regierungsrat
genehmigt. Die wichtigsten
Neuerungen umfassen Änderungen im Zusammenhang mit den verabschiedeten Eckwerten, wie zum Beispiel die
begleitete Selbstlernzeit oder die Änderung des fünften Maturitätsprüfungsfachs. Die
Änderungen treten gemäss
Mitteilung der Staatskanzlei auf das Schuljahr 2027/28 in Kraft, die bisherigen Lernenden beenden ihre
Gymnasialbildung noch nach dem bestehenden Recht.