Kanton Luzern:
Im Kanton Luzern muss das Prämienverbilligungsgesetz geändert werden, weil der Bund die Rahmenbedingungen angepasst
hat. So soll der Anspruch auf Prämienverbilligung für Konkubinatspaare mit gemeinsamen Kindern im gleichen Haushalt
künftig gemeinsam berechnet werden. Weiter sollen punktuelle Anpassungen zur Harmonisierung mit den geltenden
sozialhilferechtlichen Bestimmungen vorgenommen werden. In der Vernehmlassung sind 72
Stellungnahmen zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung eingegangen, wie die Staatskanzlei mitteilt. Diese zeigten
eine grundsätzliche Zustimmung zur Vorlage.