Emmental: In vielen Gemeinden gibts ein weitläufiges Netz an Strassen und Wegen. Die Gemeinden regeln den Unterhalt unterschiedlich. Landiswil zum Beispiel mit einem Reglement.
Fragen rund um Gemeindestrassen und Erschliessungen würden in der Tat recht häufig gestellt, sagt Adrian Mauerhofer, Geschäftsleiter des Vereins KPG, der Gemeinden berät. «Fragen können etwa bei der Abgrenzung von öffentlichen und privaten Strassen auftreten, wobei auch entscheidend ist, wann sie gebaut wurde», nennt Mauerhofer ein Beispiel. Bei privaten Strassen mit einem öffentlichen Wegrecht stelle sich manchmal auch die Frage, ob das Wegrecht für die Gemeinde heute noch von Nutzen sei. Wenn nicht, könne die Gemeinde es mit einem Entwidmungsverfahren aufheben, erklärt Mauerhofer.
«Transparent kommunizieren»
Was die Gemeinde finanzieren wolle und was nicht, sei letztlich ein politischer Entscheid, hält Adrian Mauerhofer fest. Es sei nachvollziehbar, dass eine weitläufige Gemeinde nicht jede Strasse zu noch so abgelegenen Häusern finanzieren könne. «Wichtig ist aus meiner Sicht, dass transparent kommuniziert wird, wer für welche Kosten aufzukommen hat», erklärt der Fürsprecher. Das gelte für den Unterhalt wie auch für den Winterdienst. Ein detailliertes Strassen- und Wegreglement ausgearbeitet hat der Gemeinderat Landiswil, über das die Stimmberechtigten am 12. Juni abstimmen werden. Dies, nachdem die Bürgerinnen und Bürger das überarbeitete Reglement im November 2019 knapp abgelehnt hatten. Was ist bei der neuen Fassung anders? «Wir haben einige Details und Begriffe präzisiert», erklärt Gemeindepräsident Samuel Wittwer. «Und es wurde eine zusätzliche Strassenklasse für Durchfahrtsstrassen mit geringen öffentlichem Interesse geschaffen.» Im 21-seitigen Reglement werden nun vier Strassenklassen unterschieden. Aus den Unterlagen für die Gemeindeversammlung ist ersichtlich, für was die Gemeinde zuständig ist und was sie finanziert. So wird beispielsweise der betriebliche Unterhalt (ohne Schneeräumung) in den höchsten Strassenklassen 1 und 2 von der Gemeinde bezahlt, während bei der Klasse 3 die Eigentümer einen fixen Beitrag zahlen müssen und in der Klasse 4 die Eigentümer der Strasse die gesamten Kosten zu tragen haben.
Neuralgische Punkte
Welche Strasse welcher Klasse angehört, steht im Strassenplan, der ebenfalls eingesehen werden kann. Samuel Wittwer betont aber, dass an der Gemeindeversammlung über das Reglement entschieden werde, der Strassenplan liege in der Kompetenz des Gemeinderats. Man habe sich bei der neuerlichen Überarbeitung des Reglements mit Vertretern aus «neuralgischen Regionen» getroffen. Das Verständnis, dass die Gemeinde nicht einfach alles zahlen könne, sei durchaus vorhanden. «Alleine den Winterdienst, den die Gemeinde bei allen vier Klassen übernimmt, kostet die Gemeinde insgesamt einen Steuerzehntel», rechnet Samuel Wittwer vor. Was den künftigen Unterhalt und den Betrieb aller Strassen anbelangt, meint der Gemeindepräsident: «Es wird mit dem neuen Reglement wohl nicht günstiger, aber planbarer.» Bislang seien Strassenunterhaltsprojekte mit der Beteiligung von Privaten «oft eine ziemliche Zangengeburt gewesen», meint Witter. Auch weil in der Vergangenheit nicht immer jedes Strässchen gleich beurteilt worden
ist. «Nun will der Gemeinderat Klarheit schaffen, im Wissen, dass wir nicht allen Leuten eine Superlösung bieten können.»