Wahlfinanzierung offenlegen

Kanton Bern: Erstmals soll eine Transparenzpflicht bei der Finanzierung von kantonalen Wahlen und Abstimmungen eingeführt werden. Wie genau? Darüber ist man sich noch nicht einig.

Die Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen soll ab einer bestimmten Höhe offengelegt werden müssen – das forderte der Grosse Rat 2021. Dies soll mit einer Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte erreicht werden.

Geht es nach dem Willen der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK), sollen Kampagnen von mehr als 30´000 Franken für die Wahl in den Regierungsrat und den Grossen Rat sowie für kantonale Volksabstimmungen offengelegt werden müssen. Ausserdem wären Spenden über 5000 Franken von den Transparenzpflichten erfasst. Für die Ständeratswahlen sollen dieselben Schwellenwerte eingeführt werden wie sie für die Nationalratswahlen gelten (Kampagnen von mehr als 50´000 Franken und Spenden von über 15´000 Franken).

Die Kommissionsmehrheit schliesst sich dem Regierungsrat an und verzichtet auf Transparenzpflichten für die politischen Parteien: «Es soll eine schlanke und möglichst unbürokra­tische Lösung sein.» Die Minderheit der Kommission beantragt hingegen, dass auch die politischen Parteien ihre Finanzierung offenlegen sollen. Dies sei nur konsequent und verhindere eine Scheintransparenz.


Verbot anonymer Spenden

Anonyme Spenden von mehr als 1000 Franken sollen nach dem Willen der Kommission verboten werden, sprich, für jede Spende ab 1000 Franken müssten im Sinne der Transparenz die Namen der Geldgebenden der Empfängerin oder dem Empfänger bekannt sein. Mit dieser Grenze seien kleine Spenden, online und analog, ohne allzu grossen Aufwand möglich. Die Kommissionsminderheit will, wie der Regierungsrat, darauf verzichten. «Anonyme Spenden sind in der Regel kleine Spenden, die der Offenlegungspflicht ohnehin nicht unterlägen», lautet die Begründung.


Bestrafen oder nicht?

«Die bernische Lösung zeichnet sich dadurch aus, dass die Öffentlichkeit die Kontrolle über die gemeldeten Informationen wahrnimmt», steht in der Mitteilung der Kommission weiter. «Die kantonale Finanzkontrolle soll nur stichprobenweise überprüfen, ob die Vorschriften eingehalten werden.» Entsprechend seien auch keine strafrechtlichen Sanktionen vorgesehen. Die Kommissionsminderheit beantragt jedoch, dass eine Verletzung der Offenlegungspflichten mit einer Busse bis zu 10´000 Franken bestraft werden soll.

11.07.2024 :: pd