Kanton Luzern:
Der Bundesrat hat den teilrevidierten Richtplan im Bereich Windenergie des Kantons Luzern genehmigt. Das teilt
die Dienststelle Raum und Wirtschaft mit. Mit der vorgezogenen Teilrevision des Richtplans zum Thema Windenergie
habe der Kanton Luzern die planungsrechtlichen Grundlagen geliefert und die die notwendige
Rahmenbedingungen geschaffen, heisst es in der Medienmitteilung. Es werden 22 für die Windenergienutzung
geeignete Gebiete festgelegt sowie 15 bestehende und bereits konkret geplante Standorte für Windenergieanlagen
im Richtplan aufgenommen. Gebiete und Standorte würden auf dem kantonalen Windenergiekonzept 2020 basieren. Die
Flächen seien für die Windenergienutzung und die Erstellung von Windenergieanlagen ab 30 Meter Gesamthöhe unter Schonung von
Natur, Landschaft und Erholung geeignet, heisst es in der Mitteilung. Das eidgenössische Energiegesetz und
das Raumplanungsgesetz verpflichten die Kantone, solche Gebiete und Standorte in ihren Richtplänen
festzuhalten.