Regierung passt Datenschutz an

Kanton Bern: Der Regierungsrat hat das totalrevidierte Datenschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz soll die Rechtssicherheit und das Vertrauen in das staatliche Handeln stärken.

Das kantonale Datenschutzgesetz muss an das europäische Recht angepasst werden. Rechtlich korrekte internationale Datenflüsse sind zum Beispiel für die Nutzung von verschiedenen Applikationen von Bedeutung. «Das Grundrecht auf Datenschutz ist gewahrt, wenn Behörden Personendaten sachgerecht, sicher und transparent bearbeiten, die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert sind und gegen rechtswidrige Bearbeitungen vorgehen können», orientiert der Regierungsrat. An diesem Massstab orientiere sich das totalre­vidierte kantonale Datenschutzgesetz. Vorgesehen sind neue Informationspflichten der Behörden, die Personendaten beschaffen. Neu wird auch eine Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen eingeführt. «Das neue Datenschutzgesetz schafft Vertrauen und Rechtssicherheit. Es leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag an die digitale Transformation der Verwaltung», hält Regierungspräsidentin Evi Allemann fest. Künftig soll die kantonale Datenschutzbehörde (heute Datenschutzaufsichtsstelle) die Aufsicht auf Ebene Kanton und Gemeinden zentral wahrnehmen. Damit werden die Gemeinden entlastet. Nur Gemeinden mit mehr als 25'000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie die Landeskirchen können weiterhin eine eigene Datenschutzaufsichtsbehörde bezeichnen.


Datenweitergabe ins sichere Ausland

In der Vernehmlassung hatte die Frage der Datenweitergabe ins Ausland für Diskussionen gesorgt. Der Regierungsrat hatte zwei Varianten vorgeschlagen. Kritisiert wurde die Weitergabe von Personendaten in Staaten ohne angemessenen Datenschutz. Diese Variante verfolgte das Ziel, den Behörden die Nutzung von US-Cloud-Lösungen zu ermöglichen. Ein im Auftrag des Regierungsrates eingeholtes Rechtsgutachten bestätigte, dass eine Weitergabe von Daten in Staaten ohne genügenden Datenschutz verfassungswidrig wäre. Der Regierungsrat verfolgt deshalb einzig die verfassungskonforme Variante weiter. Die Frage hat aber an Brisanz verloren: Nach einem entsprechenden Bundesratsentscheid ist ein sicherer Austausch von Personendaten aus der Schweiz und zertifizierten US-Unternehmen möglich. Damit wird der Kanton Bern künftig US-Cloud-Lösungen legal nutzen können. Der Grosse Rat wird das totalre­vidierte KDSG voraussichtlich in der Frühlingssession 2025 beraten.

21.11.2024 :: pd