Kanton Luzern: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die 2022 vom Luzerner Kantonsrat beschlossenen Änderungen des kantonalen Polizeigesetzes teilweise gutgeheissen. Bei der automatischen Fahrzeugfahndung hatte der Kanton einen Mustergesetzestext der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) übernommen. «Da das Bundesgericht schon mehrere kantonale Regelungen zumindest teilweise aufgehoben hat, war sich der Kanton Luzern der Unsicherheiten bewusst», steht in der Mitteilung der Luzerner Staatskanzlei. Geräte zur automatischen Fahrzeugfahndung sind aktuell im Kanton Luzern noch nicht in Betrieb, weshalb das Bundesgerichtsurteil keine Auswirkungen auf die Bevölkerung hat. Das Bundesgerichtsurteil bedeutet weiter, dass die Möglichkeit von Abfragen im Polizeilichen Informationssystem-Verbund nicht wie im Gesetz vorgesehen geschaffen werden darf. Das Bundesgericht erachtet die Gesetzesgrundlage als unzureichend. Die restlichen Punkte würden verfassungskonform und unter Massgabe der Hinweise des Bundesgerichtes angewendet.