Kanton Bern: «Der Regierungsrat will die Innovations- und Wirtschaftskraft des Kantons stärken», wie er in einer Mitteilung schreibt. Er beantragt dafür eine Anpassung des kantonalen Innovationsförderungsgesetzes (IFG), um neben Anschubfinanzierungen auch wiederkehrende Finanzhilfen im Bereich der anwendungsorientierten Forschung zu ermöglichen. «Im Gegensatz zu anderen Kantonen war dies in Bern bisher nicht möglich», orientiert der Regierungsrat weiter. Das Vernehmlassungsverfahren zeigte, dass eine Mehrheit der Parteien und grosse Teile der Wirtschaft die Anpassungen befürworten. Kritisiert wurde die vorgesehene Finanzierung mittels vierjährigem Rahmenkredit. Dem habe der Regierungsrat Rechnung getragen, indem er präzisiert hat, dass der Grosse Rat bei der Beratung des Rahmenkredits über die entsprechenden Informationen verfügen und auch über Einzelvorhaben entscheiden können wird. Die Gesetzesrevision wird im Frühjahr 2025 im Grossen Rat behandelt.