Kanton Bern:
Anfang November hat das Bundesgericht die gesetzlichen Regelungen zur automatisierten Fahrzeugfahndung im Kanton
Luzern für unrechtmässig erklärt, wie der bernische Regierungsrat mitteilt. Die Sicherheitsdirektion habe die
Auswirkungen dieses Urteils auf den Kanton Bern geprüft. «Sie ist zum Schluss gekommen, dass die automatisierte
Fahrzeugfahndung weiterhin eingesetzt werden kann», schreibt der Regierungsrat weiter.