Alte Fonds neu organisiert

Signau: Zur Vereinfachung in der Handhabung und Verwaltung der Stiftungsgelder hat der Gemeinderat Signau beschlossen, verschiedene Fonds und Legate zusammenzulegen.

Wer die Signauer Verwaltungsrechnung genau durchsieht, weiss, dass die Gemeinde das Vermögen von zehn unselbständigen Stiftungen verwaltet. Das Gemeinwesen hat von Dritten diese Zuwendungen erhalten, die sie für klar bestimmte Zwecke verwenden darf. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, aus ökonomischen Gründen verschiedene dieser Fonds und Legate zusammenzulegen. Das ist möglich, wenn einzelne dieser Gelder eine gleiche oder ähnliche Zweckbestimmung haben oder der ursprüngliche Zweck nicht mehr erfüllt werden kann.

Unterschiedliche Verwendungszwecke

Wie Gemeindeschreiber Rudolf Wolf erläutert, bestehen diverse Fonds seit Jahrzehnten. So etwa der Bundesrat-Schenk-Fonds seit 1930, der Ernst-Leiser-Lehmann-Fonds seit 1944. Ernst Leiser war Spengler in Signau und vermachte der Gemeinde einen Betrag von 30’000 Franken mit der Auflage, die Zinserträge für Arzt-, Spital- und Kurkosten oder für bedürftige Wöchnerinnen, Witwen, Waisen und Alte zu verwenden. Anders beim Stettler-Wüthrich-Fonds: Gemäss dem Stifterwille sei dieser für die Weihnachtsbescherung von Schulkindern und für Schulreisen von unbemittelten Kindern einzusetzen. Aus den Vorgaben der verschiedenen Stifter hätten sich schliesslich zwei Zielgruppen ergeben, die der beabsichtigten Mittelverwendung weitgehenst entsprechen, berichtet der Gemeindeschreiber. Während eine Gruppe primär die Hilfe an Erwachsene im Fokus habe, habe die zweite Gruppe vor allem Hilfe für Kinder zum Ziel. Deshalb habe das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) empfohlen, vier Fonds in einem «Fonds für Menschen in Not» und drei Fonds im «Fonds für Schulklassen und Weihnachtsbescherungen» zusammenzufassen.

Vergebungskriterien geregelt

Der erstere der beiden Fonds verfüge nun über ein Vermögen von rund 536’000 Franken, der zweite über rund 145’000 Franken. Bestehen bleiben der Bundesrat-Schenk-Fonds, für Unterstützungen im Bereich der Berufsbildung gedacht, mit einem Kapital von rund 46’000 Franken sowie der Jugendtreff-Fonds mit rund 36’000 Franken. Zurzeit befasse sich der Gemeinderat damit, die Vergabekriterien sowie die Finanzierung, Verwaltung und Verzinsung aller Fonds in Verordnungen zu regeln. Die Mittelverwendung werde breit gefasst und entspreche, so der Gemeindeschreiber, den ursprünglichen Zweckbestimmungen der einzelnen Fonds. Über allfällige Beiträge werde der Gemeinderat oder ein von ihm ermächtigter Ausschuss auf Gesuch hin entscheiden. Entsprechende Gesuchsformulare seien bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.

27.08.2020 :: Max Sterchi (mss)