Fehler bei Abstimmung? «Hierfür bestehen keine Anhaltspunkte»

Fehler bei Abstimmung? «Hierfür  bestehen keine Anhaltspunkte»
Das Stimmvolk Konolfingens sagte im November 2018 knapp Ja zur Schulraumplanung – noch ist der Entscheid nicht rechtskräftig. / Bild: zvg
Konolfingen: Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen die Gemeindeabstimmung vom November 2018 ab. Gut möglich, dass es nun vorwärts geht mit dem Schulzentrum.

«Wären wir im Kanton Zug, hätten die Stimmzettel nachgezählt werden müssen», sagt Martin Wyss, einer der fünf Beschwerdeführer. In der Tat hält auch das bernische Verwaltungsgericht fest, dass «beispielsweise die Kantone Zug, Schaffhausen oder Graubünden bei Ergebnissen mit weniger als 0,3 Prozent Stimmen Unterschied eine Nachzählung vorschreiben». Das Verwaltungsgericht führt in seinem Urteil aber auch aus, dass schweizweit nur sechs Kantone bei sehr knappen Resultaten in jedem Fall eine Nachzählung anordnen. 

Knapp ist 0,1 Prozent oder weniger

Im Kanton Bern liegt der Wert laut Artikel 27 des Gesetzes über die politischen Rechte bei 0,1 Prozent. «Die strittige Variante 1 der Abstimmungsvorlage zur Schulraumplanung wurde mit einer Differenz von drei Stimmen angenommen, was 0,15 Prozent und damit mehr als 0,1 Prozent der gültigen Stimmen ausmacht», schreibt das Verwaltungsgericht. 

Das Gericht hält auch fest, dass keine Gesetzeslücke vorliege, auch wenn der Fall eintreten könne, dass sogar bei nur einer Stimme Unterschied das Resultat als zu wenig knapp taxiert werden könnte. Eine Gesetzeslücke liege vor, wenn ein Sachverhalt nicht geregelt sei. Zum Umstand, dass in kleineren Gemeinden wohl kaum je eine Urnenabstimmung nachgezählt werde, solange kantonales Recht gelte, schreibt das Verwaltungsgericht: «So ist in kleineren Gemeinwesen der geringeren Anzahl Stimmberechtigten entsprechend die Auszählung von Abstimmungsresultaten überschaubarer, wodurch sich die Gefahr von Fehlern erheblich reduziert.» 

Die Beschwerdeführer hatten da-
rauf hingewiesen, dass es erstaunlich sei, dass für die Schulraumplanung weniger gültige Stimmzettel gezählt wurden als für die nationalen Vorlagen. Die Beschwerdeführer würden ableiten, hält das Verwaltungsgericht fest, «dass es bei der Ermittlung der Anzahl Stimmzettel ohne Antwort zu Unregelmässigkeiten gekommen sei. Hierfür bestehen jedoch keine Anhaltspunkte.» 

«Das Resultat wird nicht erhärtet» 

«Wir wollten, dass ein Gericht und nicht eine kantonale Stelle den Fall beurteilt und das haben wir erreicht», bilanziert Martin Wyss, der sich natürlich ein anderes Urteil erhofft hat. So werde es nun keine Nachzählung geben, was auch bedeute, dass das Resultat nicht erhärtet werde. «Dadurch wird ein fahler Nachgeschmack bleiben», meint Wyss. 

Am Ende des 17-seitigen Urteils steht, dass die Beschwerdeführer innert 30 Tage ans Bundesgericht gelangen können. Ist schon bestimmt, ob sie das oberste Gericht der Schweiz anrufen werden? «Wir haben das noch nicht besprochen», sagt Wyss. Er persönlich spreche sich tendenziell gegen ein Weiterziehen aus. 

«Planen Provisorien»

Gemeindepräsident Heinz Suter geht seinerseits davon aus, dass die Beschwerdeführer ans Bundesgericht weiterziehen werden, wie er auf Anfrage erklärt. Dennoch hofft er, das Schulhausprojekt bald weiter vorantreiben zu können. «Bei der Tagesschule planen wir bereits Provisorien, weil der Platz nicht mehr reicht», sagt Suter. Auch bestehe die Gefahr, dass ganze Klassen auseinandergerissen und neu zusammengestellt werden müssen, um die vorhandenen Schulräume optimal nutzen zu können.

17.12.2020 :: zvg