Wenn Bauland plötzlich nur noch für den Anbau von Pflanzen genutzt werden kann – Realität in Flühli. / Bild: Jürg Kühni (JKB)
Flühli: Weil die Gemeinde über zu viel Bauland verfügt, müssen Bau- in Landwirtschaftszonen umgewandelt werden. Nun können sich die Grundeigentümer mit Einsprachen wehren.
«Ich rechne mit einigen Einsprachen», meint Hans Lipp, Gemeindeammann von Flühli, im Hinblick auf die öffentliche Auflage, welche bis am 22. Juli dauert. Aus den Zonenplänen ist ersichtlich, welche Gebiete künftig nicht mehr als Bauland gelten sollen, sondern als Landwirtschaftsland oder als Grünzone, wo keine Bauten möglich sind. Die 64 betroffenen Grundstücke weisen insgesamt eine Fläche von 7,34 Hektaren aus. Die kleinste Parzelle misst 23 Quadratmeter, die grösste 12´501. Keine andere Gemeinde im Kanton Luzern muss so viel Land umzonen wie Flühli. Warum wurde derart auf Vorrat eingezont? «Man hat wohl in den Siebziger- und Achtzigerjahren den Tourismus fördern wollen», mutmasst Lipp. Wegen der damals hohen Hypothekarzinse wurde längst nicht alles überbaut. Man wartete auf günstigere Zeiten. Manche warteten Jahrzehnte, und dann kam die Zweitwohnungsinitiative, die dem Bau von reinen Ferienwohnungen den Riegel schob. Der Kanton Luzern gewährte den Besitzern von Bauparzellen eine Frist letzte Frist bis Ende 2018, um Baugesuche einzureichen. Diese Möglichkeit sei lediglich in ganz wenigen Fällen genutzt worden, bilanziert der Gemeindeammann.
Nach wie vor viel Potenzial
Die Rückzonungen werden auf Druck des Kantons anberaumt, welcher seinerseits vom Bund gerügt wurde, weil die vielen Baulandreserven nicht dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz entsprechen. Das kantonale Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartment (BUWD) hat der Gemeinde Flühli im Jahr 2018 Vorschläge für mögliche Rückzonungsflächen unterbreitet. Die Grösse der Flächen wurde anhand der sogenannten Einwohnerkapazität ermittelt. Die Gemeinde zählt heute eine ständige Wohnbevölkerung von rund 1950 Personen. Laut dem aktuell gültigen Zonenplan weist die Gemeinde ein Potenzial für eine Wohnbevölkerung von 3900 Personen aus – nun soll diese auf 3200 Personen gekürzt werden. Es bestehe also durchaus noch die Möglichkeit, ein Bauvorhaben zu realisieren, hält Hans Lipp fest – nicht aber auf den 64 bezeichneten Flächen. Diese seien nach verschiedenen Kriterien ausgewählt worden: Die Lage innerhalb der Gemeinde, die Lage in der Bauzone, wie auch die Erschliessung. Parzellen mitten im bebauten Gebiet werden belassen, während freistehende Flächen ausgezont werden sollen.
Die Gemeinde habe mehrfach mit den kantonalen Stellen verhandelt, berichtet der Gemeindeammann. «Aus der Sicht des Gemeinderats und der Ortsplanungskommission gehen die Rückzonungen zu weit.» Es gebe unter den Parzellen, welche nun zurückgezont werden sollen, auch solche, welche bereits erschlossen seien mit Leitungen für Wasser, Abwasser und Elektrizität.
Das BUWD will auf Anfrage keine Stellung über die vorgesehenen Auszonungen in der Gemeinde Flühli nehmen.
Etwa die Hälfte sind Auswärtige
Bei den Grundeigentümern handle es sich etwa zur Hälfte um auswärtige Personen. Sie seien im Vorfeld über die geplanten Rückzonungen informiert worden. 18 liessen sich vor Ort orientieren. «Das ging zum Teil emotional zu und her», erinnert sich Lipp. Nun können die Grundeigentümer Einsprache gegen die Rückzonung erheben. Der Gemeindeammann rechnet mit einem langwierigen Verfahren.