Rasche Integration belohnen

Kanton Bern: Der Regierungsrat hat das revidierte Sozialhilfegesetz beraten. Dabei sollen Sozialhilfeempfänger wie auch die Gemeinden für eine rasche Integration belohnt werden.

Der Kanton Bern hat 2022 das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote und 2024 das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen in Kraft gesetzt. «Dabei wurden Inhalte aus dem Sozialhilfegesetz herausgelöst», erklärt der Regierungsrat. Dieses sei dadurch lückenhaft geworden und werde nun von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) neu redigiert. Gleichzeitig würden Aufträge des Grossen Rats umgesetzt. Dazu gehöre, ein Anreizsystem mit einem Selbstbehalt für die Gemeinden einzuführen. Die Leistungen der Sozialhilfe blieben dabei im Grundsatz unverändert.


Neues Fallführungssystem

Das neue Fallführungssystem im Kanton Bern soll den Sozialdiensten, den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sowie den Leistungserbringern im Bereich Arbeitsintegration eine Entlastung bei administrativen Aufgaben bringen. Durch das neue System werde die Datenlage im Sozialhilfebereich deutlich verbessert, ist der Mitteilung weiter zu entnehmen. Das System könne bereits auf der bestehenden Gesetzesgrundlage eingeführt werden. Das neue Gesetz schaffe hier weitere datenschutzrechtliche Grundlagen.

Die Aufsicht über den Vollzug der Sozialhilfe soll von den Sozialbehörden und dem Kanton gemeinsam ausgeübt werden. Die kantonale Fachstelle Sozialrevisorat unterstützt die Sozialbehörden bei der Erfüllung der Aufsicht und überprüft, ob die gesetzlichen Vorgaben der Sozialhilfe erfüllt werden.


Anreize für berufliche Integration

Der Grosse Rat hat die Sozialdirektion beauftragt, für die Gemeinden im Lastenausgleich Sozialhilfe ein finanzielles Anreizelement einzuführen. Unverändert sollen Kanton und Gemeinden je 50 Prozent der Lasten aus der Sozialhilfe finanzieren. «Neu sollen die Gemeinden von ihrem Erfolg bei der beruflichen Integration der Sozialhilfeempfänger profitieren», orientiert der Regierungsrat. «Dafür wird den einzelnen Gemeinden ein Selbstbehalt auf ihren Sozialhilfekosten auferlegt. Diese Gelder werden vollständig an die Gemeinden zurückfliessen, jedoch in Abhängigkeit ihres Leistungsausweises.» Bei besonderen Umständen aufgrund ihrer Bevölkerungszusammensetzung werde einzelnen Gemeinden ein Ausgleich gutgeschrieben.

Das neue System setze einen Anreiz zur Kosteneffizienz, da bei tiefen Sozialhilfekosten für die Gemeinde ein Plus für sie selbst resultiere, begründet der Regierungsrat das System. Ausserordentlich hohe Belastungen von einzelnen Gemeinden würden durch eine Härtefallgutschrift abgefedert.


Fokus auf Erwerbsarbeit

Bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und bei Vermögenszuwachs stellen sich Fragen der Pflicht zur Rückzahlung von erhaltenen Sozialhilfeleistungen. Im Kanton Bern sollen neu Personen, die eine Arbeit finden und sich von der Sozialhilfe ablösen können, die früher erhaltenen Leistungen nicht mehr mit ihrem Lohn zurückzahlen müssen. Dies schaffe zusätzliche Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. «Wenn hingegen eine Person ein grösseres Vermögen erhält, muss sie weiterhin die zuvor bezogene Sozialhilfe begleichen», hält der Regierungsrat fest.

Der Entwurf zum totalrevidierten Sozialhilfegesetz geht nun bis Mitte Oktober 2024 zur Vernehmlassung
an die Gemeinden, die Sozialdienste und die relevanten Gruppierungen. Anschliessend wird es dem Grossen Rat vorgelegt. Die Einführung ist nach heutiger Planung für das zweite Halbjahr 2026 vorgesehen.

11.07.2024 :: pd