Polizeigesetz tritt in Kraft

Kanton Bern: Der Regierungsrat hat beschlossen, das revidierte Polizeigesetz per 1. August in Kraft zu setzen. Das führt zu Neuerungen, etwa bei der Aufbewahrung von Daten.

Die Änderung des Polizeigesetzes betreffe in erster Linie die Weiterentwicklung der polizeilichen Massnahmen und des Rechtsschutzes, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Auch der Jugendschutz werde ver­bessert, indem bezüglich Abgabe von Rauchprodukten und Alkohol eine Gesetzeslücke geschlossen werde. Diese Änderungen hatte der Grosse Rat verabschiedet.

Eine Neuerung des Polizeigesetzes betrifft die Datenaufbewahrung bei der automatisierten Fahrzeugfahndung. Damit werden Fahrzeugkennzeichen an neuralgischen Orten erfasst und mit polizeilichen Fahndungssystemen abgeglichen. «Das Instrument gehört zu den heute unverzichtbaren Mitteln für eine erfolgreiche Polizeiarbeit, namentlich bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und bei Entführungen», betont der Regierungsrat. Erhobene Daten sollen neu bis zu 60 Tage lang auf­bewahrt und für Ermittlungen bei schwerer Kriminalität verwendet werden können. Um die Rechte der betroffenen Personen zu wahren, würden hohe Anforderungen gestellt, wann eine Auswertung der Daten zulässig sei, so der Regierungsrat. Zudem seien Auskunftsrechte und eine unabhängige Kontrollinstanz vorgesehen. «Die kantonale Datenschutzaufsicht anerkennt, dass der Gesetzgeber adäquate Vorkehrungen in diesem Bereich getroffen hat.»


Neues Recht gilt ab 1. August

Der Regierungsrat hat beschlossen, die vom Grossen Rat verabschiedeten Gesetzesänderungen zusammen mit der geänderten Polizeiverordnung per 1. August in Kraft zu setzen. Die am 12. Juni am Bundesgericht eingereichte Beschwerde einzelner Orga­nisationen gegen bestimmte Änderungen des Polizeigesetzes steht der Inkraftsetzung nach Auffassung des Regierungsrates nicht im Weg.

11.07.2024 :: pd