Kanton Luzern:
Für kleine Selbstbedienungs- und Hofläden sollen nach dem Willen des Kantonsrates leicht angepasste Öffnungszeiten
gelten. Ein Vorstoss wurde in der Septembersession vom Kantonsrat als erheblich erklärt und die Regierung muss nun
prüfen, wie das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz angepasst werden kann. Dem Anliegen einer moderaten Öffnung soll
mit einer Flächenbeschränkung und zeitlich grosszügigeren, aber trotzdem klar definierten Rahmenbedingungen
entsprochen werden.