Kanton Luzern: Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit des Kantonsrates lehnt die Volksinitiative «Für eine
flächendeckende und garantierte Grundversorgung im Kanton Luzern» ab. Aus Sicht der Kommission sei das Anliegen der
Initiative nachvollziehbar, aber mit der vom Kantonsrat am 6. Mai 2024 verabschiedeten Änderung des Spitalgesetzes
bereits erfüllt.Die Kommission beurteilt die Volksinitiative als gültig, lehnt sie aber mit grosser Mehrheit
ab. Eine Minderheit der Kommission stimmte für die Annahme der Initiative, weil die bereits beschlossene
Gesetzesänderung aus ihrer Sicht zu wenig weit geht.Die Beratung der Botschaft ist im
Luzerner Kantonsrat für die Oktober-Session 2024 vorgesehen. Wenn auch der Kantonsrat die Initiative für gül-tig
erklärt, kommt sie zusammen mit der bereits beschlossenen Änderung des Spitalgesetzes zur
Doppelabstimmung.