Kanton Luzern:
Bei der Besteuerung von Personenwagen erfolgt per 1. Januar 2025 eine Anpassung, teilt das Strassenverkehrsamt des
Kantons Luzern mit. Nachdem bislang der Motorenhubraum als Grundlage der Verkehrssteuer herangezogen wurde, wird die
Steuer künftig auf Basis der Parameter Gesamtgewicht und Leistung berechnet. Das neue Modell führe für den grössten
Teil der Halterinnen und Halter (rund zwei Drittel) zu annähernd gleichbleibenden Steuern, heisst es in der
Medienmitteilung. Besonders emissionsarme Personenwagen würden von einer Steuerreduktion von 80 Prozent profitieren.
Dies sei im Jahr der ersten Inverkehrssetzung sowie in den vier Folgejahren der Fall. Auf der Themenwebseite
verkehrssteuer.lu.ch erklärt das Strassenverkehrsamt, wie das neue Berechnungssystem funktioniert und welche
Vergünstigungen oder Steuerzuschläge auf Halterinnen und Halter von Personenwagen zukommen.