Kanton Bern:
Der Regierungsrat hat beschlossen, das teilrevidierte Gesetz über die Archivierung per 1. Februar 2025 in Kraft zu
setzen. Damit könnten «die bestehenden und historisch wertvollen Archive der drei bis Ende 2016 staatlichen
psychiatrischen Kliniken in das Staatsarchiv überführt werden», schreibt der Regierungsrat. Zudem soll die
Archivierung der Psychiatrieakten auch für die Zukunft sichergestellt werden. «Die Gesetzesänderung ermöglicht es,
Staatsbeiträge an wichtige Forschungseinrichtungen wie das Gosteli-Archiv zu gewähren.» Ein grosser Teil der
notwendigen Anpassungen der Verordnung über die Archivierung tritt ebenfalls am 1. Februar in Kraft.