Kanton Luzern:
Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) können die Kantone Personen, die ihre
Krankenkassenprämien trotz Betreibung nicht bezahlen, auf einer Liste erfassen. Für die auf der Liste eingetragenen
Personen schieben die Krankenversicherer die Übernahme der Kosten für medizinische Behandlungen auf. Übernommen
werden nur noch die Kosten für Notfallbehandlungen. Der Kanton Luzern hat zwischen 2012
und Ende Oktober 2024 eine entsprechende Liste geführt. Diese soll aufgehoben werden, wie der Kantonsrat in der
Septembersession 2024 mit 82 zu 28 Stimmen beschlossen hatte. Der Regierungsrat wurde beauftragt, dem Kantonsrat
die notwendige Änderung des Einführungsgesetzes zum KVG zu unterbreiten. In der Folge hat der Regierungsrat
entschieden, die Liste per 1. November 2024 bis zu ihrer definitiven Aufhebung zu sistieren. Er hat das
Gesundheits- und Sozialdepartement damit beauftragt, eine Vernehmlassung zur Gesetzesänderung durchzuführen, die
für die Aufhebung der Liste notwendig ist. Diese hat begonnen und dauert bis Mitte März 2025.