Kanton Luzern: Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat die Ablehnung der Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» und unterbreitet ihm einen Gegenentwurf.
Die Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» fordert eine flächendeckende Versorgung mit qualitativ guter familienergänzender Kinderbetreuung im frühkindlichen Bereich, einkommensabhängige Elternbeiträge von maximal 30 Prozent der Vollkosten pro Kind und faire Arbeitsbedingungen. Weiter wollen die Initianten, die SP Kanton Luzern, dass sich auch die Unternehmen an der Finanzierung von Kita-Plätzen beteiligen. Der Luzerner Regierungsrat anerkenne den Handlungsbedarf, lehne die Initiative jedoch ab, schreibt er in einer Mitteilung. «Die Umsetzung der Initiative würde zu einer Verschiebung der Zuständigkeit von den Gemeinden zum Kanton führen.» Zudem beinhalte sie eine geringe Zielgenauigkeit, da die Initiative eine flächendeckende Subventionierung der Eltern vorsehe, argumentiert die Regierung. Dadurch würden auch Haushalte mit hohem Einkommen und Vermögen profitieren.
Eine Verbundaufgabe
Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements, betont: «Wir brauchen im ganzen Kanton gute familienergänzende Betreuungsangebote. Insbesondere Eltern mit tiefen und mittleren Einkommen sollen finanziell stärker entlastet werden.» Aus diesem Grund unterbreite der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Gegenentwurf zur Initiative. Demnach soll die familienergänzende Kinderbetreuung zu einer Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden werden. Bereits heute haben die Gemeinden einen Versorgungsauftrag betreffend Angebote der frühen Förderung und der familienergänzenden Kinderbetreuung. Das soll beibehalten werden. Zur Sicherstellung der Qualität soll der Regierungsrat jedoch die Kompetenz und den Auftrag erhalten, im ganzen Kanton geltende Mindestqualitätsvorgaben festzulegen.
Einheitliche Beiträge
Mit dem neuen Gesetz sollen zudem die Kita-Beiträge an die Eltern für alle Gemeinden des Kantons einheitlich geregelt werden. Die Details zur Anspruchsberechtigung sowie zur Höhe der Betreuungsgutscheine will der Regierungsrat auf Verordnungsstufe festlegen. Erziehungsberechtigte sowohl mit tiefem als auch mittlerem Einkommen sollen von Betreuungsgutscheinen profitieren und es sollen «wirkungsvolle Anreize für die Erwerbstätigkeit gesetzt werden», hält der Regierungsrat fest. Die Gemeinden sollen weiterhin für die Anspruchsprüfung, Berechnung und Ausrichtung der Betreuungsgutscheine zuständig bleiben. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Kanton den Gemeinden 50 Prozent der von ihnen ausgerichteten Betreuungsgutscheine vergütet. Das System der Betreuungsgutscheine habe sich in mehreren Gemeinden bewährt und solle im ganzen Kanton gelten.
Initianten sind nicht zufrieden
In der Vernehmlassung zum Gegenentwurf gingen 90 Stellungnahmen ein. Die grosse Mehrheit sei mit der Stossrichtung einverstanden, steht in der Mitteilung der Regierung. Nicht so die Initianten. Sie bezeichnen den Gegenvorschlag als unzureichend. Es handle sich um eine Minimalvariante. «Bei der Qualitätssicherung hinkt die Regierung mit ihrem Vorschlag den schweizweiten Vorgaben hinterher.» Und bei der Finanzierung werde der Mittelstand zu wenig entlastet. Die Regierung verzichte auf eine Beteiligung der Unternehmen, wie es in anderen Kantonen der Fall sei. Dies, obwohl Unternehmen nachweislich von einer flächendeckenden, qualitativ guten und bezahlbaren Kinderbetreuung profitieren würden, schreibt die SP Kanton Luzern.