Kanton Luzern:
Künftig sollen Selbstbedienungsgeschäfte und Hofläden ohne Verkaufspersonal mit einer Fläche von höchstens 30
Quadratmetern täglich bis 22.00 Uhr geöffnet sein dürfen. Mit dieser Änderung will die Luzerner Regierung das
«Ruhetags- und Ladenschlussgesetz an die heutige Lebensrealität anpassen», wie sie in einer Mitteilung schreibt.
Erstmals sollen auch die morgendlichen Ladenöffnungszeiten geregelt werden. So soll die Öffnung frühestens ab 6.00
Uhr erlaubt sein. Diese Vorschläge werden nun in die Vernehmlassung geschickt. Die Anpassungen würden einem
gesellschaftlichen Bedürfnis nach neuen Einkaufsmöglichkeiten Rechnung tragen und gleichzeitig die Anliegen der
Landwirtschaft berücksichtigen, schreibt der Luzerner Regierungsrat weiter.