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Hofläden dürfen länger öffnen

Kanton Luzern:

Künftig sollen Selbstbedienungsgeschäfte und Hofläden ohne Verkaufspersonal mit einer Fläche von höchstens 30 Quadratmetern täglich bis 22.00 Uhr geöffnet sein dürfen. Mit dieser Änderung will die Luzerner Regierung das «Ruhetags- und Ladenschlussgesetz an die heutige Lebensrealität anpassen», wie sie in einer Mitteilung schreibt. Erstmals sollen auch die morgendlichen Ladenöffnungszeiten geregelt werden. So soll die Öffnung frühestens ab 6.00 Uhr erlaubt sein. Diese Vorschläge werden nun in die Vernehmlassung geschickt.  Die Anpassungen würden einem gesellschaftlichen Bedürfnis nach neuen Einkaufsmöglichkeiten Rechnung tragen und gleichzeitig die Anliegen der Landwirtschaft berücksichtigen, schreibt der Luzerner Regierungsrat weiter.

23.01.2025 :: pd