Kanton Luzern:
Die Revision des Energiegesetzes tritt per 1. März 2025 in Kraft. Dies teilt die Staatskanzlei Luzern mit. Am 17.
Juni 2024 hatte der Kantonsrat eine Änderung des kantonalen Energiegesetzes beschlossen mit dem Ziel, das
Stromerzeugungspotenzial von Gebäuden vermehrt zu nutzen. Zur Konkretisierung der Gesetzesänderung hat der
Regierungsrat nun die entsprechenden Verordnungsänderungen beschlossen. Es sind präzisierende Bestimmungen
bezüglich der Mindestvorgaben an die Eigenstromerzeugung bei Neubauten und bei bestehenden Bauten. Zudem regelt die
Verordnung die Nachweispflicht, Ersatzabgabe sowie Befreiung und Ausnahme von der Pflicht zur Eigenstromerzeugung.