Kanton Bern: Der Regierungsrat hat entschieden, die im Juni 2024 angekündigte Revision des kantonalen Naturschutzgesetzes vorerst nicht durchzuführen. Mit der Gesetzesänderung hätte das aus dem Jahr 1992 stammende Naturschutzgesetz unter anderem an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes angepasst werden sollen. Die Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung seien sehr kontrovers gewesen und eine Mehrheit sei gegen die vorgeschlagene Gesetzesänderung, schreibt der Regie-rungsrat. Dass man nun vorerst auf die Revision des Naturschutzgesetzes verzichte, ändere nichts daran, dass der Kanton Bern zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben verpflichtet sei und Massnahmen gegen den Verlust von Lebensräumen und Arten treffen werde.